Das Sommerekzem der Pferde wird durch Insektenstiche hervorgerufen. Die klinischen Symptome treten parallel mit der Flugzeit der Insekten, also mit Beginn der warmen Jahreszeit ein. Ein Grund, das betroffene Pferde nicht selten in der kalten Jahreszeit, wenn sie symptomfrei sind, verkauft werden...
Die Rechte des Käufers, insbesondere vom Kauf zurückzutreten, wurden durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom März 2006 gestärkt. Handele es sich nämlich um einen Verkauf vom Unternehmer an einen Privatmann (Verbrauchsgüterkauf) geltene die Vermutung, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs vorgelegen habe, wenn er sich innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe zeige. Diese Vermutung treffe zumindest auf das Sommerekzem eines Pferdes zu. Diese Vermutung sei nur ausgeschlossen, wenn der Zeitpunkt der Entstehung einer später ausgesprochenen Infektionskrankheit ungewiss und nicht aufgeklärt werden könne. Bei einem Sommerekzem könne aber durchaus festgestellt werden, ob das Tier vor Gefahrübergang unter der Allergie einmal gelitten habe.
Allerdings sei die Vermutung wiederleglich. Dann habe aber der Verkäufer den vollen Beweis des Gegenteils zu führen, also zu beweisen, dass das Sommerekzem bei Übergabe noch nicht bestand. Der Verkäufer muss somit beweisen, dass das Pferd - trotz Aufenthalts im Freien und dadurch bedingtem Kontakt mit den Insekten - noch keine Symptome des Sommerekzems gezeigt hat.
Selbst wenn dem Verkäufer dieser Beweis gelingen sollte, kann der Käufer noch einwenden, dass das Sommerekzem auf eine Ursache zurückzuführen ist, die ihrerseits eine vertragswidrige Beschaffenheit darstellt, also ein solcher Zustand vorlag, aufgrund dessen bereits die Sicherheit oder zumindest hohe Wahrscheinlichkeit bestand, dass das Tier alsbald erkranken würde. Dazu reicht es regelmäßig aus, wenn der vom Gericht eingeschaltete Sachverständige bestätigt, dass bei Gefahrübergang eine genetisch bedingte "Disposition" des Tieres vorhanden war, die bei Kontakt mit Insekten bereits zu diesem Zeitpunkt zu Krankheitserscheinungen geführt hätte. Aufgrund eines entsprechenden Bluttest kann eine solche Aussage zumindest immer dann getroffen werden, wenn zwischen der Blutprobe und der Übergabe des Tieres nicht mehr als 6 - 8 Wochen liegen.
Daher ist jedem Käufer zu empfehlen, entweder schon beim Kauf eine entsprechende Blutprobe nehmen zu lassen, oder innerhalb des oben genannten Zeitraums.
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Rechtsanwalt Hans-Wilhelm Coenen
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